AGB-Allgemeine Geschaftsbedingungen
1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die auf Seite 1 genannte Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen,
wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter
zugegangen ist.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur
Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen
maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind die pauschal berechneten Nebenkosten (für
Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Kosten für die Kurtaxe sind nicht Bestandteil dieses
Vertrages.
Die Anzahlung von 15% des Gesamtpreises ist vereinbart und bei Vertragsschluss fällig.
Die Restzahlung ist spätestens 16 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
3. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter
bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden
Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25 %.
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% danach und bei Nichterscheinen
80 %.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft
anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend
gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
4. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten
Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem
solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem
Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen
Gewinns verlangen.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des
Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der
Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder
Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur
Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes
ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu
unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen
Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf
Mietminderung) zu.
6. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist
verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und
während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a
BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
7. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
8. Besonderheiten des Mietobjektes
Die Benutzung der Seen und des Gartens außerhalb des unmittelbaren Bereichs um das
Haus ist nicht Gegenstand des Vertrags. Jegliche Haftung wird dafür ausgeschlossen.
Gartenarbeiten sind nur nach Absprache erwünscht.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Bergen/Rügen als
ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.